Ergebnisse der Fachtagung „Nutzung von Seegras“ vom 13. März 2015
Inhalt:
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Zusammenfassung
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Die Fachtagung
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Nutzung von Seegras/Treibsel
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Leitfaden zum Umgang mit Treibsel an der Ostseeküste
1. Zusammenfassung: Seegras ist Rohstoff
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Seegras (bzw. Treibsel) lässt sich für Anwendungen völlig unterschiedlicher Art nutzen: Dämmstoff, Stopfwolle, Bodenverbesserer, Wundheilung, Landschaftsbau.
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Bis in die 60er Jahre wurde es als Rohstoff geerntet.
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Ernte und Verarbeitung sind für jedermann ohne große Kenntnisse oder technischen Aufwand möglich.
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Durch einen „Leitfaden zum Umgang mit Treibsel an der deutschen Ostseeküste“ sollen praktische Hilfestellungen für Entsorgung/Nutzung gegeben werden.
2. Die Fachtagung
Am 13. März 2015 trafen sich Fachleute und Interessierte aus der Region Angeln zur „Seegras-Messe Angeln“, um über die Nutzung von Seegras zu debattieren.
Eva Bäumler, Künstlerin aus Berlin, stellte ihr Projekt: „Ostseeflora – Zum Umdenken über die Pflanze Seegras, Entwurf eines Küstenlebensraumes für Mensch und Natur“, aus.
Ort: Barfußpark Schwackendorf/Kappeln
Organisation: Die Strand-Manufaktur, Kristian Dittmann
Unter den Teilnehmern waren:
Bürgermeister, Gemeindevertreter und Bauhofleiter,
Vertreter der Abfallbehörde und des LLUR,
eine Delegation vom Klimabündnis Kieler Bucht
und interessierte Bürger.
Vier Stunden lang ging es um:
- die aktuelle Situation der Gemeinden mit hohen Entsorgungskosten und der ewigen Frage: Wohin damit?,
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die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende, Handwerker, Gemeinden und Privatleute,
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die rechtlichen Vorgaben,
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die Vision „2025“ mit Angeln als Seegras-Modellregion, gesunden Stränden und zufriedenen Gästen.
3. Nutzung von Seegras/Treibsel
Aufgrund von Erfahrungen der Teilnehmer, Recherchen und Erzählungen älterer Küstenbewohner wurde klar, dass man Seegras/Treibsel für folgende Zwecke einsetzen kann:
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Dämmstoff (gute Dämmwerte, kein Schimmel, Brandklasse B2, gesunde Verarbeitung)
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Bodenverbesserer (Seegras lockert, Algen düngen)
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Landschaftsbau, Küstenschutz (Dünen, Knicks, Betriebswege, etc.)
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Tierstreu (weniger Schimmel und Schädlinge, gesunde Hufe)
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Stopfwolle für Kissen (weniger: Allergiesymptome, Schwitzen, Nackenschmerzen, Schnarchen)
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Wundheilung (durch Inhaltsstoffe Bor, Rosmarinsäure)
Hinzu kommt, dass Seegras im Gegensatz zu industriellen Stoffen (Dünger, Füllwatte, Wundsalben) umsonst ist.
4. Leitfaden zum Umgang mit Treibsel an der Ostseeküste
Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Treibsel ist die Bioabfallverordnung (der Treibselerlass wurde Ende 2015 ausgesetzt). Als Ergebnis der Diskussion haben wir einen Leitfaden erstellt:
Zweck dieses Leitfadens:
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Dieser Leitfaden ist eine Handlungsanleitung für Behörden, Gemeinden, Betriebe und Privatleute zur Nutzung von Treibsel.
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Der Leitfaden bezieht sich nur auf die Ostseeküste.
Bisher wird beim Umgang von Treibsel nicht zwischen Nord- und Ostsee unterschieden. Tatsächlich sind die Gegebenheiten: Treibselmischung, Müllanteil, Deichpflege jedoch sehr unterschiedlich. -
Es sollen die Belange von Küsten- und Naturschutz, Boden- und Gewässerschutz berücksichtigt werden.
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Ziel ist, die Nutzung zu vereinfachen und Rechtssicherheit zu geben.
Ein Großteil des Problems liegt daran, dass die Gemeinden das Treibsel nicht loswerden, weil z.B. Ackerbauern nicht wissen, ob sie es als Bodenverbesserer nutzen dürfen. -
Der Leitfaden beruht auf Ergebnissen der Fachtagung „Nutzung von Seegras“ im März 2015, weitere Erkenntnisse sollen einfließen.
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Verantwortlich für den Inhalt ist Kristian Dittmann.
Ernte:
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Die Ernte von Treibsel ist grundsätzlich erlaubt.
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Treibsel soll nur an Bade-/Kurstränden geerntet werden.
An Naturstränden soll Treibsel nur mit Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde erlaubt sein. -
Treibsel soll an Stränden nur zwischen Frühlings- und Herbstanfang geerntet werden.
Zwischen Herbst- und Frühlingsanfang dient das Treibsel als Schutz gegen Erosion durch Wind und Wellen. -
In kleinen Mengen kann Treibsel ohne Genehmigung geerntet werden; größere Mengen sollten mit dem Bauhof der jeweiligen Gemeinde abgesprochen werden.
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Es ist verboten, den Strand mit Fahrzeugen zu befahren. Handwagen, Schubkarren, etc. sind dagegen erlaubt. Ausnahme: kommunale Fahrzeuge.
Lagerung:
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Treibsel darf zur späteren Verwendung zwischengelagert werden.
Erst wenn langfristig deponiert werden soll, sind Auflagen zu beachten.
Nutzung:
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Die Nutzung ist einer Deponierung vorzuziehen.
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Dünen und andere Anpflanzungen sind erlaubt, sollen aber nicht an Naturstränden und eingedeichten Stränden errichtet werden.
Sie sind rund 50cm tief auszuheben (nicht bis zum Grundwasser) und mit einer Lage Sand abzudecken. -
Das Ausbringen von Treibsel auf Ackerflächen ist grundsätzlich erlaubt.
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Landwirtschaftlich genutzte Felder, die direkt in die Ostsee entwässern, sollen mit Treibsel gedüngt werden.
Dadurch lässt sich effektiv die Überdüngung der Ostsee verringern.
Deponierung:
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Deponierung sollte vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, sind strandnahe Flächen binnen gelegenen vorzuziehen.
Es wird immer wieder angeführt, dass aus Treibsel Salz ausgewaschen werden könnte. Um dessen Einfluss auf den Boden zu minimieren, macht es Sinn, das Treibsel dort zu lagern, wo die Natur Salz gewohnt ist. -
Erst für die Deponierung sind besondere Regeln zu beachten (siehe Bioabfallgesetz).
Analyse der Inhaltsstoffe:
Regelmäßige chemische Analysen sollen den Zustand des Treibsels dokumentieren.
Es wird viel gemutmaßt, Treibsel könne giftig sein, chemisch kontaminiert, etc. Auch das Problem der versenkten Weltkriegsmunition besorgt. Um hier Klarheit zu schaffen, sollte das Treibsel regelmäßig an verschiedenen Standorten auf Fremdstoffe untersucht werden. Diese Aufgabe sollte von den öffentlichen Stellen übernommen werden und könnte z.B. an die Messung der Badewasserqualität gekoppelt werden, um den Aufwand niedrig zu halten.
Wer Treibsel einer höherwertigen Nutzung (Stopfwolle, Dünger, etc.) zuführen möchte, sollte gebührenden Abstand von Hotspots halten. Dazu gehören Yachthäfen sowie kommunale und landwirtschaftliche Einleitungen.